Name und Anschrift:
Priv. Doz. Dr. med. univ. Christoph Weiser
Hauptstraße 111, 2384 Breitenfurt
Österreich
Telefon: 0664 4557612
E-Mail: post@praeventionsmedizin.at
Homepage: www.praeventionsmedizin.at
Für den Inhalt verantwortlich:
Priv.-Doz. Dr. Christoph Weiser
Kammerzugehörigkeit
Ärztekammer für Niederösterreich
Berufsbezeichnung
Facharzt für Innere Medizin sowie Additivfach Kardiologie und Intensivmedizin – beides verliehen in Österreich
Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes
(ÄrzteG 1998): ersichtlich unter http://www.ris.bka.gv.at
Fotocredits
Martin Eder
Günter Valda
Pamela Traxler
Honorarnote
Als Wahlarzt können wir die Leistungen nicht direkt über die E-Card mit der Krankenversicherung verrechnen. Wir stellen Ihnen eine Honorarnote (Rechnung) aus.
Es können theoretisch bis zu 80 % der Tarifleistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) refundiert werden.
Bei fast allen Krankenkassen ist es mittlerweile möglich, die Honorarnote direkt online einzureichen.
Dazu ist es notwendig, dass Sie uns im Rahmen der Erstordination neben Ihren Versicherungsdaten auch Ihre Bankkontodaten bekannt geben, damit wir die Einreichung für Sie übernehmen können. Sie brauchen sich mit unserem Service um nichts mehr selbst kümmern.
Falls Ihre Krankenkasse diesen Online-Service noch nicht unterstützt, erhalten Sie ein vorgedrucktes Formular zur Einreichung, bei dem Sie lediglich Ihre Kontoverbindung eintragen müssen.
Ab Ihrem Behandlungstag (Datum der Behandlung) haben Sie 42 Monate Zeit, Ihren Antrag auf Kostenerstattung einzureichen.
Krankmeldung durch den Wahlarzt / die Wahlärztin
Wenn Sie ein Wahlarzt krankschreibt, müssen Sie als Patient oder Patientin die schriftliche Bestätigung des Krankenstands an die ÖGK schicken (z. B. Postweg oder Fax) oder in einer Kundenservicestelle der ÖGK abgeben. Über die Anerkennung des Krankenstands entscheidet der Medizinische Dienst der ÖGK.